Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Zovec Diagnostics GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Zovec Diagnostics GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Zovec Diagnostics GmbH verkauft ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4 Mit der Erteilung eines Auftrages – gleich in welcher Form – erkennt der Kunde diese AGB an.
1.5 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Zovec Diagnostics GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen Zovec Diagnostics GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Zovec Diagnostics GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Zovec Diagnostics GmbH oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.
2.3 Technische Änderungen, Änderungen in der Ausführung oder geringfügige Abweichungen von Abbildungen, Beschreibungen und Angaben bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Beschaffenheit der Produkte nicht wesentlich verändern.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Berechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Katalog- bzw. Listenpreisen oder zu den im Angebot vereinbarten Preisen, jeweils netto.
3.2 Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Kunde zusätzlich die Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie – soweit aufgrund der Beschaffenheit der Produkte erforderlich – die Kosten für eine geeignete Kühlung während des Transports.
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
3.5 Zovec Diagnostics GmbH ist berechtigt, Lieferungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich in Frage stellen.
4. Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1 Der Kunde kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Zahlungsverzug.
4.2 Bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4.3 Zovec Diagnostics GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale sowie einen darüber hinausgehenden nachgewiesenen Verzugsschaden geltend zu machen.
4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Zovec Diagnostics GmbH anerkannt ist.
4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder gesetzlich vorgesehen ist.
4.6 Zahlungen des Kunden werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und anschließend auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet.
4.7 Kürzungen von Zahlungen wegen Porto-, Überweisungs-, Bank- oder sonstiger Gebühren werden nicht anerkannt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Zovec Diagnostics GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Vertragsprodukten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor.
5.2 Bei laufender Geschäftsbeziehung behält sich Zovec Diagnostics GmbH das Eigentum an den gelieferten Vertragsprodukten bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte pfleglich zu behandeln und Zovec Diagnostics GmbH unverzüglich über Zugriffe Dritter, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen des Eigentums zu informieren.
6. Liefer- und Leistungszeit
6.1 Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Vertragsware das Lager von Zovec Diagnostics GmbH verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
6.2 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
6.3 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die Zovec Diagnostics GmbH nicht zu vertreten hat und die die Lieferung oder Leistung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen Zovec Diagnostics GmbH, die Lieferung oder Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6.4 Als Ereignisse im Sinne von Ziffer 6.3 gelten insbesondere rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Energie- oder Rohstoffmangel sowie eine nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung, sofern Zovec Diagnostics GmbH die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.
6.5 Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
6.6 Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Kunden über.
7.3 Bei Lieferungen, die aufgrund der Produkteigenschaften besonderen Temperatur-, Kühl- oder Transportbedingungen unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben von Zovec Diagnostics GmbH zu beachten.
8. Mängelgewährleistung
8.1 Der Kunde hat die gelieferten Vertragsprodukte unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
8.2 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
8.3 Erkennbare Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind Zovec Diagnostics GmbH unverzüglich nach der Untersuchung schriftlich anzuzeigen.
8.4 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8.5 Bei berechtigten Mängeln ist Zovec Diagnostics GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte, insbesondere das Recht auf Minderung oder Rücktritt, zu.
8.7 Der Kunde wird Zovec Diagnostics GmbH bei der Feststellung und Beseitigung von Mängeln nach besten Kräften unterstützen.
8.8 Keine Gewährleistungsansprüche bestehen, soweit ein Mangel auf eine unsachgemäße Anwendung, Behandlung, Lagerung oder sonstige nicht vertragsgemäße Verwendung der Produkte durch den Kunden zurückzuführen ist.
9. Rücksendungen
9.1 Rücksendungen von Vertragsprodukten bedürfen grundsätzlich der vorherigen Abstimmung und Zustimmung von Zovec Diagnostics GmbH.
9.2 Rücksendungen, die ohne vorherige Zustimmung von Zovec Diagnostics GmbH erfolgen, können auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückgesandt werden.
9.3 Bei Rücksendungen sind die von Zovec Diagnostics GmbH vorgegebenen Verpackungs-, Lagerungs-, Temperatur- und Transportbedingungen einzuhalten.
9.4 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei berechtigten Mängeln bleiben unberührt.
10. Haftung und Schadensersatz
10.1 Zovec Diagnostics GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2 Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet Zovec Diagnostics GmbH nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 In den Fällen der Ziffer 10.2 ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.6 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Zovec Diagnostics GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, soweit diese nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
11. Datenschutz
11.1 Zovec Diagnostics GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
11.2 Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder aufgrund einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage erforderlich ist.
11.3 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dienstleister oder Partnerunternehmen erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Lieferung, Zahlungsabwicklung, IT-Dienstleistung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
11.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Zovec Diagnostics GmbH zu entnehmen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, soweit gesetzlich zulässig.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Mannheim als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
12.3 Zovec Diagnostics GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
13. Anwendbares Recht
13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Zovec Diagnostics GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) wird ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
14.3 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der vereinbarten Form. Individuelle Vereinbarungen zwischen Zovec Diagnostics GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
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